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VG Potsdam, 30.01.2012 - 6 K 423/11.A |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 30.01.2012 - 6 K 423/11.A
- VG Potsdam, 13.02.2012 - 6 K 423/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90
Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand …
Auszug aus VG Potsdam, 30.01.2012 - 6 K 423/11
Maßgebend ist in dieser Hinsicht dabei letztlich der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 -, zitiert nach Juris, Rn. 28). - BVerfG, 27.10.1995 - 2 BvR 384/95
Verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Aufklärungspflicht der Fachgerichte …
Auszug aus VG Potsdam, 30.01.2012 - 6 K 423/11
Vor diesem Hintergrund ist dem Kläger das Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 2 AufenthG bereits zur Überzeugung des Gerichts zuzubilligen, denn eine Auspeitschung ist eine unmenschliche und erniedrigende Bestrafung im Sinne dieser Vorschrift (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Oktober 1995,- 2 BvR 384/95 -, zitiert nach Juris, Rn. 58). - VG Stuttgart, 28.03.2011 - A 11 K 1578/10
Abschiebungsverbot iranischer Asylbewerber bei illegaler Ausreise ohne gültigen …
Auszug aus VG Potsdam, 30.01.2012 - 6 K 423/11
Unabhängig wie der iranische Staat im Einzelnen vorgeht und ob die gesamte Gruppe der illegal ausgereisten Iraner von Gefahren nach § 60 Abs. 2 AufenthG bedroht ist, wie es etwa des Verwaltungsgericht Stuttgart annimmt (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 28. März 2011, - A 11 K 1578/10 -, zitiert nach Juris, Rn. 20 unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte), kann jedenfalls dem Kläger unter der Berücksichtigung der besonderen Umstände seines Falles nicht zugemutet werden, in den Iran zurückzukehren, selbst wenn man nicht von einer Gefahr für die gesamte Gruppe der illegal ausgereisten Iraner ausgeht.
- VG Potsdam, 12.03.2012 - 6 K 1915/10 Es ist daher zu erwarten, dass sich Mitglieder jedenfalls dieser christlichen Gemeinde bei einer unterstellten Rückkehr in den Iran nachhaltigen Befragungen bis hin zur Folter (vgl. zur Foltergefahr auch VG Potsdam, Urteil vom 30. Januar 2012, - VG 6 K 423/11.A -, S. 12 des Abdrucks) und anschließend daran weiteren Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt sehen werden.